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   BPatG, 03.02.2003 - 30 W (pat) 130/01   

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https://dejure.org/2003,28549
BPatG, 03.02.2003 - 30 W (pat) 130/01 (https://dejure.org/2003,28549)
BPatG, Entscheidung vom 03.02.2003 - 30 W (pat) 130/01 (https://dejure.org/2003,28549)
BPatG, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 30 W (pat) 130/01 (https://dejure.org/2003,28549)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus BPatG, 03.02.2003 - 30 W (pat) 130/01
    Der Begriff weist somit nicht die Vielzahl von Bedeutungen auf, die auch von der Ware selbst verschiedene Zusatzleistungen und damit komplexe wirtschaftliche Vorgänge oder auch Vorgänge im nichtwirtschaftlichen Bereich betreffen können (vgl BGH, WRP 2002, 1075 - Bonus II), sondern ist Anpreisung vorteilhafter Eigenschaften der Ware.
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 03.02.2003 - 30 W (pat) 130/01
    Das Eintragungshindernis dieser Vorschrift besteht nicht nur an Bezeichnungen, die eine eng begrenzte warenspezifische Sachangabe darstellen, sondern auch für Angaben, die andere für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise bedeutsamen Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben (BGH MDR 96, 1028 "MEGA").
  • BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97

    Markenschutz - Begriff der Merkmale der Waren und Dienstleistungen i.S. von § 8

    Auszug aus BPatG, 03.02.2003 - 30 W (pat) 130/01
    Deshalb scheint die Beurteilung durch das BPatG (GRUR 1999, 170 ADVANTAGE) insoweit zu eng, als dort das Zeichenwort in Alleinstellung als generell ungeeignet angesehen worden ist, die Waren zu beschreiben.
  • BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Der Annahme der Markenstelle, der Verkehr verstehe die Anmeldemarke nicht als Herkunftshinweis, steht aber entgegen, dass sich - was allerdings die erforderliche Unterscheidungskraft entfallen ließ - eine Verwendung oder Eignung des angemeldeten Begriffs "ADVANTAGE" in Alleinstellung als Werbeschlagwort allgemeiner Art nicht feststellen lässt (vgl. hierzu auch BPatG 30 W (pat) 130/01, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM, hinsichtlich Sonnenbrillen und Brillenfassungen).
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